BKK Krankengeld

Das Krankengeld umfasst eine Leistung, die bei Arbeitsunfähigkeit eingesetzt wird. Es besteht aus einer Auszahlung, welche erst dann zur Sprache kommt, wenn der Arbeitgeber nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit keinerlei Lohnfortzahlungen mehr tätigt. Das BKK Krankengeld ist eine Möglichkeit für gesetzlich Versicherte, während einer längeren Arbeitsunfähigkeit solch eine Leistung zu empfangen. Wir haben in diesem Artikel alle Infos für Sie zusammengefasst und hoffen, Ihnen noch ein paar gute Ratschläge an die Hand geben zu können.

Als Versicherungs- und Finanzspezialisten wissen wir, worauf Sie achten sollten. Dabei bieten wir Ihnen eine Kombination aus kompetenter Fachberatung und stellen Ihnen die günstigen Online-Konditionen zur Verfügung.

Krankengeld soll den Lohn ersetzen

BKK Krankengeld

Wer Krankengeld erhält, ist oftmals über einen längeren Zeitraum krank gewesen und möchte mit Hilfe der dann folgenden Auszahlungen eine Versorgungslücke stopfen. Denn durch die längere Krankheit ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, eine Lohnfortzahlung vorzunehmen. In diesem Fall wird dann das Krankengeld bezahlt, worauf jeder Arbeitnehmer ein Recht hat, der hierfür eine entsprechende Police abgeschlossen hat. Die Regelungen findet man im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches. Sowohl stationäre Behandlung als auch die Behandlung zu Hause ist möglich.

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Die Voraussetzungen für den Erhalt von Krankengeld

Krankengeld erhält nur jemand, der als arbeitsunfähig diagnostiziert wurde. Das bedeutet, er kann seiner beruflichen Tätigkeit vorübergehend, aber für längere Zeit, nicht mehr nachgehen. Eine Ausnahme besteht bei der stationären Behandlung, selbst wenn der Patient nicht als völlig arbeitsunfähig eingestuft ist. Anspruch auf Krankengeld hat jeder, versichert sind jedoch häufig nur Arbeitnehmer als auch Arbeitslose. Der Anspruch beginnt mit dem Tag der stationären Aufnahme, oder der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit, wird aber erst ab der siebten Woche ausgezahlt.

Die besten Krankenkassen laut DtGV

  • 1 hkk 83,3% 2,1 | gut
    2 Audi BKK 81,7% 2,2 | gut
    3 IKK gesund plus 79,4% 2,4 | gut
    4 Viactiv BKK 78,3% 2,4 | gut
    5 BKK Verkehrsbau Union 77,6% 2,5 | gut
    6 BIG direkt gesund 77,5% 2,5 | befriedigend
    7 SBK 76,5% 2,6 | befriedigend
    8 Techniker Krankenkasse 75,2% 2,7 | befriedigend
    9 mhplus BKK 75,1% 2,7 | befriedigend
    10 Barmer GEK 73,6% 2,8 | befriedigend
    11 Novitas BKK 72,8% 2,8 | befriedigend
    12 Knappschaft 72,2% 2,9 | befriedigend
    13 Kaufmännische Krankenkasse 70,4% 3,0 | befriedigend
    14 Bahn BKK 69,0% 3,1 | befriedigend
    15 IKK classic 67,4% 3,2 | befriedigend

Wie lange erfolgt die Auszahlung

Die Auszahlung wird grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung angeboten, es gibt jedoch Versicherungen, die hier eine Grenze ziehen. Häufig ist diese bei 72 Wochen angesiedelt. Bessert sich die Krankheit in der Zwischenzeit, kann die Versicherung auch weiterhin ein Übergangsgeld auszahlen, welches jedoch nur einen prozentualen Anteil dessen hat, was für gewöhnlich ausgezahlt wird. Der Versicherte ist außerdem dazu verpflichtet, die Versicherung regelmäßig über seinen Gesundheitszustand in Kenntnis zu setzen, typischerweise mittels eines ärztlichen Attests.

Das Angebot der BKK

Die BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse, die in Deutschland unterschiedlichen Unternehmen angeschlossen ist. Doch besitzen sie alle ein Angebot zum Abschluss der Krankengeldversicherung. Die reguläre Absicherung von Selbständigen ist auch bei der BKK nicht möglich, sie haben jedoch die Möglichkeit, einen Wahltarif abzuschließen. Dies gilt hauptsächlich für hauptberuflich Selbständige. Nachfolgend befassen wir uns mit der Höhe des Krankengeldes, dem Versicherungsschutz und den fälligen Beiträgen der Versicherung.

Top Kundenservice laut DFSI

Krankenkasse Geöffnet Kundenservice
DFSI Punkte DFSI Rating DFSI Note
TK – Techniker Krankenkasse bundesweit 91,67 AAA Exzellent (1,0)
AOK PLUS regional 90,02 AAA Exzellent (1,0)
AOK Baden-Württemberg regional 89,59 AA+ Sehr Gut (1,1)
SBK bundesweit 88,83 AA+ Sehr Gut (1,1)
AOK Nordost regional 87,72 AA+ Sehr Gut (1,2)
IKK Südwest regional 87,09 AA+ Sehr Gut (1,2)
DAK-Gesundheit bundesweit 86,94 AA+ Sehr Gut (1,2)
BARMER bundesweit 86,41 AA+ Sehr Gut (1,2)
IKK classic bundesweit 86,28 AA+ Sehr Gut (1,2)
AOK Bayern regional 85,80 AA+ Sehr Gut (1,3)
AOK NORDWEST regional 85,24 AA+ Sehr Gut (1,3)
AOK Hessen regional 84,34 AA+ Sehr Gut (1,3)
AOK Niedersachsen regional 84,08 AA+ Sehr Gut (1,3)
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland regional 81,40 AA+ Sehr Gut (1,5)
AOK Rheinland/Hamburg regional 81,33 AA+ Sehr Gut (1,5)
HEK – Hanseatische Krankenkasse bundesweit 80,74 AA+ Sehr Gut (1,5)
IKK Brandenburg und Berlin regional 79,42 AA Gut (1,6)
pronova BKK bundesweit 77,85 AA Gut (1,7)
IKK gesund plus bundesweit 77,69 AA Gut (1,7)
VIACTIV Krankenkasse bundesweit 77,26 AA Gut (1,7)
KNAPPSCHAFT bundesweit 76,89 AA Gut (1,7)
KKH Kaufmännische Krankenkasse bundesweit 76,78 AA Gut (1,7)
hkk Krankenkasse bundesweit 75,98 AA Gut (1,8)
Audi BKK bundesweit 75,91 AA Gut (1,8)
mhplus Betriebskrankenkasse bundesweit 74,23 AA Gut (1,8)
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bundesweit 73,87 AA Gut (1,9)
Bosch BKK regional 73,32 AA Gut (1,9)
BKK VBU bundesweit 72,50 AA Gut (1,9)
BKK firmus bundesweit 71,28 AA Gut (2,0)
Salus BKK bundesweit 70,76 AA Gut (2,0)
BKK Wirtschaft & Finanzen regional 69,29 A+ Gut (2,1)
BKK Scheufelen regional 69,13 A+ Gut (2,1)
Heimat Krankenkasse bundesweit 68,69 A+ Gut (2,1)
Die Schwenninger Krankenkasse bundesweit 66,21 A+ Gut (2,2)
Betriebskrankenkasse Mobil Oil bundesweit 64,29 A+ Gut (2,3)
BIG direkt gesund bundesweit (ohne GS) 60,16 A+ Gut (2,5)
BKK ZF & Partner regional 55,78 A Befriedigend (2,8)
R+V Betriebskrankenkasse bundesweit (ohne GS) 55,19 A Befriedigend (2,8)
BKK Herkules regional 52,51 A Befriedigend (2,9)
BERGISCHE KRANKENKASSE regional 49,96 BBB+ Befriedigend (3,1)

Erst ab vierwöchigem Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber

Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für den Arbeitnehmer nur dann, wenn er bereits vier Wochen durchgehend beim Arbeitgeber beschäftigt ist. Diese Wartezeit muss eingezahlten werden. Wird der Versicherte in dieser Zeit jedoch arbeitsunfähig, dann zahlt die BKK ein Krankengeld, bis die Wartezeit verstrichen ist. Im Anschluss hat der Versicherte die Möglichkeit, eine Entgeltfortzahlung in Anspruch zu nehmen. Diese läuft dann regulär über einen Zeitraum bis hin zu sechs Wochen.

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Die Höhe des Krankengeldanspruches

Die Höhe des Anspruches ist je nach Berufsgruppe geregelt. So erhalten Arbeitnehmer etwa 70 Prozent des letzten Brutto-Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent des Netto-Arbeitsentgelts. Monatlich wurden im Jahr höchstens 94,50 Euro ausgezahlt. Hinzu kommt ein Zuschuss des Arbeitgebers, welcher häufig die Differenz übernimmt. Dies hängt jedoch von den tariflichen Bestimmungen ab. Arbeitslose, sofern sie ALG I erhalten, bekommen sechs weitere Wochen eine Leistung, die mit dem 43. Krankheitstag beginnt. Die Höhe des Krankengeldes entspricht dem ALG I.

Die Krankenversicherung bleibt während der Zeit erhalten

Wer sich Gedanken darum macht, dass der Schutz der regulären Krankenversicherung aussetzt, der kann beruhigt sein. Der Krankenversicherungsschutz bleibt auch weiterhin bestehen. Es werden lediglich keinerlei volle Beiträge erhoben, sondern die Hälfte. Bei Arbeitslosen Versicherten übernimmt die BKK die vollständigen Beiträge. Während der ganzen Zeit übernimmt die BKK auch die Abwicklung bezüglich der Abrechnung, was beanspruchte Leistungen angeht und überweist den jeweiligen Anteil an die zuständigen Stellen.

Wenn der Versicherte in Reha geht

Einige der längerfristigen Erkrankungen lassen sich glücklicherweise wieder heilen. Wenn der Zeitpunkt gekommen ist, dass eine stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit möglich ist, unterstützt die BKK den Patienten auch weiterhin. In der Regel wird vorher ein Wiedereingliederungsplan gemeinsam mit dem Arzt erarbeitet, welcher dann auch darüber Aufschluss gibt, wie lange die Zahlungen noch andauern werden. In dieser Zeit wird ein Teilarbeitsentgelt auf das Krankengeld angerechnet. Im Anschluss läuft die Leistung dann schließlich aus.

Wenn eine Rente mit der Arbeitsunfähigkeit gekoppelt ist

Es gibt Menschen, die trotz Rentenzahlungen nach wie vor einer Arbeit nachgehen. Daher ist es wichtig zu wissen, wie es innerhalb dieser Zeit aussieht bezüglich des Krankengeldes. Regulär gilt, dass sobald man eine Rente aufgrund des Alters, der vollen Erwerbsminderung oder einer Erwerbsunfähigkeit erhält, keinerlei Anspruch auf Krankengeld mehr vorhanden ist. Der Anspruch endet mit dem Tag, an dem die Rente zum ersten Mal ausgezahlt wird. Bei weiteren Fragen ist die BKK gerne für ihre Kunden da.

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Die BKK im Vergleich

Die Stiftung Warentest hat zuletzt einige der BKK-Filialen im Jahr 2007 geprüft, weswegen die Testergebnisse nicht mehr aktuell sein könnten. Damals schnitt die BKK Mobil Oil nur mit einem ‚befriedigend‘ ab. Allerdings ließ die Stiftung durchscheinen, dass es in der Vergangenheit bereits mehr Probleme mit der Krankenversicherung gab und sich der Service erheblich verbessert hat. Lediglich für den Internetauftritt gab es ein ‚ausreichend‘, was die Note beeinflusste. Allerdings gibt es von BKK zu BKK Unterschiede, weswegen ein direkter Vergleich der einzelnen Anbieter lohnt.

Alternative bei privater Krankenversicherung

Die BKK ist grundsätzlich eine gesetzliche Versicherung. Alternativen im privaten Bereich gibt es genügend, die auch für Selbständige die passenden Angebote bereithalten. Ein Beispiel ist die Württembergische, die Angestellten, Selbständigen und Freiberuflern den richtigen Tarif zu bieten hat. Generell ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld über die jeweilige BKK zu informieren als auch ihren Service. Anhand der Informationen lässt sich schnell feststellen, welche Versicherung für den eigenen Bedarf die richtige ist.

Erhalten Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Themen:

BKK als gesetzliche Versicherung

Die Zentrale der BKK ist in Berlin, wo der Dachverband angesiedelt ist. Allgemein gehört die BKK zu den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland und bietet neben der Haupt- und Pflegeversicherung noch andere Policen an, die besonders Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können. Geregelt wird alles über einen hauptamtlichen Vorstand und einen ehrenamtlichen Verwaltungsrat. Entstanden ist die Betriebskrankenkasse im Zeitraum um 1883. In Deutschland sind etwa 111 Betriebskrankenkassen ansässig.

Krankengeld – Ja oder Nein

Eine Versicherung abzuschließen, die ein Krankengeld gewährt ist immer sinnvoll. Die Leistungen der BKK ist durchschnittlich sehr gut, es kommt jedoch auf den Anbieter an. Die BKK zahlt bei Arbeitsunfähigkeit bis zu 90 Prozent des Netto-Entgelts aus und leistet auch während Übergangszeiten eine Zahlung. Teilweise gibt es sogar Zuschüsse vom Arbeitgeber. Allerdings ist es sinnvoll, die Tarife zu vergleichen und zu prüfen, ob die BKK sämtliche Leistungen zu bieten hat, die man für den eigenen Bedarf als richtig erachtet.

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Kontakt zum Unternehmen:

Sitz der Gesellschaften:
Berlin

Hauptverwaltung:
Mauerstraße 85
10117 Berlin

Telefon: 030-2700-406-0
Telefax: 030-2700-406-999
Web: www.bkk-dachverband.de